Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der we.io GmbH (nachfolgend: „we.io“)
Präambel
Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
1. Auftragserteilung und Durchführung
- Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.
- Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.
- Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und / oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
- Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und / oder freier Mitarbeiter) bedienen.
- An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und / oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlagen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und / oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
2 Vertragsabschluss
- Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen des Vertragsgegenstandes stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
- Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.
3 Vergütungen
- Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
4 Zahlungen
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Werktagen zu begleichen.
- Reisekosten, Kuriere und Lizenzkosten werden monatlich nach Aufwand und mit 15% Handlings Aufschlag abgerechnet.
- Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
- Sofern eine zeitabhängige Vergütung vertraglich vereinbart wird, ist der tatsächlich entstandene Zeitaufwand für die Berechnung maßgeblich. Bei Wartungsarbeiten und Dienstleistungen, die von unserer Seite durchgeführt werden und nicht im Vertrag aufgeführt sind, vergütet der Besteller den Zeitaufwand des von uns eingesetzten Personals nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste zzgl. aller Auslagen.
- Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und Wechsel auch nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des betreffenden Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- oder Scheckbeträgen erfolgt erst, nachdem uns deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
- Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
5. Aufrechnung
Unsere Kunden können uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen.
6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen dem Besteller gelieferten Vertragserzeugnissen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.
7 Rechte
- Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes (Berechnungsprogramme nach den §§ 69a ff. UrhG, Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG).
- Durch erstmalige Nutzung der Software werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:
- Der Umtausch der Software oder der Wandel bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag sind ausgeschlossen.
- Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten zu nutzen.
- Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
- Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung der we.io vorliegt.
- Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69 e UrhG hinausgeht.
8 Gewährleistung
- Die we.io gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann.
- Die we.io übernimmt kein Gewähr dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
- Bei Softwareprodukten, für die eine Demoversion vor dem Kauf zur Verfügung gestellt wird, hat der Käufer die Möglichkeit, das Produkt ausgiebig sowohl inhaltlich als auch technisch in Verbindung mit seinem Computersystem zu testen. Daher gilt der Kauf als “wie besehen”; d. h. für Fehler, die in der Vollversion und der Testversion vorhanden sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Fehler, die nachweislich im Zusammenhang mit dem Computersystem des Käufers bestehen, berechtigen den Käufer nicht zur Mängelrüge (z. B. Verwendung von nicht empfohlenen Betriebssystemen wie Windows 95, 98, ME), oder Browsern (z. B. Internet Explorer). Entspricht das Computersystem den Empfehlungen der we.io, ist die Gewährleistung dann ausgeschlossen, wenn die Fehler auf einem anderen Computersystem bei der gleichen Version des Softwareproduktes nicht auftreten.
9 Haftung
- Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Für Schäden an Daten oder Software sowie für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt die we.io keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.
- Entstehende Kosten zur Bereitstellung der Systemvoraussetzungen des Computersystems und der Anbindung von Fremdsystemen trägt grundsätzlich der Käufer.
- Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der we.io geltend gemacht werden.
10 Marketing
Sofern der Kunde dies nicht in schriftlicher Form ablehnt, kann der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers als Referenz auf seinen verschiedenen Medien veröffentlichen.
11 Wartung
Die Software ist rund um die Uhr verfügbar. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, Systemaktualisierungen vorzunehmen und Wartungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten zu planen. Eine Notfallwartung ist höchst unwahrscheinlich, kann jedoch während der normalen Betriebsstunden erfolgen.
12 Daten, Sicherheit und Vertraulichkeit
- Der Auftraggeber hat Rechte an Daten, die durch ihre Nutzung entstehen. Der Auftragnehmer speichert die Daten für die Nutzung, verwendet sie möglicherweise für Systemaktualisierungen, zur Beurteilung der Funktionalität oder zur Veröffentlichung weitverbreiteter, anonymer Studien, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Eigentumsrechte an den Daten.
- Rohdaten können mit einem Vorlauf von 48 Stunden bereitgestellt werden.
- Die Server des Auftragnehmers werden außerhalb des Standorts, jedoch innerhalb Europas beziehungsweise Deutschlands gehalten und sind durch dessen Serviceprovider gegen Angriffe von außen geschützt.
13 Schriftform
Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen einschließlich dieses Formerfordernisses. Alle nach dem Vertrag abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.
14 Abtretung
Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen, abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden.
15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Leistungspflichten – auch die unserer Kunden – ist Ingolstadt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ergebenen Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks – ist Ingolstadt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
16 Teilunwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.
Ingolstadt, 08.01.2020